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   LSG Bayern, 10.05.2013 - L 7 AS 251/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,12599
LSG Bayern, 10.05.2013 - L 7 AS 251/13 B ER (https://dejure.org/2013,12599)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10.05.2013 - L 7 AS 251/13 B ER (https://dejure.org/2013,12599)
LSG Bayern, Entscheidung vom 10. Mai 2013 - L 7 AS 251/13 B ER (https://dejure.org/2013,12599)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Rechtsschutz gegen eine Kostensenkungsaufforderung besteht im Regelfall nicht. Dies gilt sowohl für das Hauptsacheverfahren als auch den einstweiligen Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.11.2011 - B 4 AS 219/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - kein Anspruch auf isolierte

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2013 - L 7 AS 251/13
    Zum anderen kommt der Bg kommt mit einer Kostensenkungsaufforderung lediglich seiner ihm im Gesetz auferlegten Pflicht nach, den Bf auf dessen Obliegenheit zur Kostensenkung hinzuweisen und ihn aufzufordern, mit ihm in ein Gespräch über die Höhe der KdU einzutreten (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2011, B 4 AS 5/10 R und BSG, Urteil vom 22.11.2011, B 4 AS 219/10 R).

    Das BSG hat inzwischen ausdrücklich entschieden, dass bei Uneinigkeit zwischen SGB II-Träger und Leistungsberechtigtem über die angemessenen Aufwendungen für die aktuell bereits bewohnte Unterkunft keine isolierten gerichtlichen Vorabklärungen der Angemessenheit der Unterkunftskosten erfolgen und erst danach Aktivitäten des Leistungsberechtigten um eine preisgünstigere Wohnung einsetzen sollen (vgl. BSG, Urteil vom 22.11.2011, B 4 AS 219/10 R, Rz 20 im Hinblick auf eine "Zusicherung" der Übernahme der tatsächlichen Kosten der bewohnten Unterkunft für die Zukunft).

    Hält der Leistungsberechtigte die vom Grundsicherungsträger vorgenommene Einschätzung über die Angemessenheit der Kosten für nicht zutreffend, so ist der Streit hierüber - ggf im einstweiligen Rechtsschutz - erst unmittelbar bei der Frage auszutragen, welche Leistungen für Unterkunft und Heizung für den betreffenden Bewilligungszeitraum zu bewilligen sind (BSG, Urteil vom 22.11.2011, B 4 AS 219/10 R, Rz 20), hier also erst für den Bewilligungsbescheid für den Zeitraum ab Februar 2014.

    Erst im Rahmen dieses Verfahrens ist dann auch zu prüfen, ob den Leistungsberechtigten eine Kostensenkungsobliegenheit trifft (BSG, Urteil vom 22.11.2011, B 4 AS 219/10 R, Rz 21).

  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 5/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Nichterteilung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2013 - L 7 AS 251/13
    Zum anderen kommt der Bg kommt mit einer Kostensenkungsaufforderung lediglich seiner ihm im Gesetz auferlegten Pflicht nach, den Bf auf dessen Obliegenheit zur Kostensenkung hinzuweisen und ihn aufzufordern, mit ihm in ein Gespräch über die Höhe der KdU einzutreten (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2011, B 4 AS 5/10 R und BSG, Urteil vom 22.11.2011, B 4 AS 219/10 R).

    Sofern das Begehren des Bf so zu verstehen ist, dass er für seine Wohnung im konkreten Fall für die Zukunft gesichert haben will, die bisherigen tatsächlichen Kosten weiterhin zu erhalten, ist eine solche Klage schon deshalb unzulässig, weil es sich insoweit um eine unzulässige Elementenfeststellungsklage handeln würde (vgl. BSG Urteil vom 06.04.2011, B 4 AS 5/10 R am Ende).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2005 - L 19 B 88/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2013 - L 7 AS 251/13
    Aus dem Beschluss des LSG NRW vom 11.11.2005, Aktenzeichen L 19 B 88/05 AS ER, ergebe sich, dass eine vorbeugende Unterlassungsklage im Hinblick auf eine Kostensenkungsaufforderung zulässig sei.

    Insoweit ist eine zeitlich frühere Rechtsprechung, die noch Rechtsschutz im Vorfeld der tatsächlichen Kostensenkung gewähren wollte (vgl. LSG NRW Beschluss vom 11.11.2005, L 19 B 88/05 AS ER), überholt.

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2013 - L 7 AS 251/13
    Ein fehlerhaftes Kostensenkungsaufforderungsschreiben führe nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19.02.2009 Aktenzeichen B 4 AS 30/08 R) dazu, dass der Grundsicherungsträger zur Übernahme der zu hohen Kosten der Unterkunft verpflichtet bleibe, bis die durch das fehlerhafte Schreiben verursachte Unmöglichkeit von Kostensenkungsmaßnahmen beseitigt werde.
  • LSG Bayern, 11.07.2012 - L 16 AS 127/10

    Angemessenheitsgrenze (Referenzmiete) nach § 22 SGB II für Ein-Personen-Haushalte

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2013 - L 7 AS 251/13
    Dem Antragsgegner und Beklagten wird einstweilig und darüber hinaus, solange es der M. Mietmarkt gebietet, aufgegeben, es zu unterlassen, mich aufzufordern und von mir zu verlangen, dass ich eine Wohnung in der mit Urteil LSG München vom 11.07.2012, Az.: L 16 AS 127/10 erlaubten Größe "um 50 qm" für höchstens 449, 21 EUR monatlich kalt suche und dies monatlich dem Antragsgegner und Beklagten nachweise.
  • LSG Bayern, 20.12.2012 - L 7 AS 862/12

    Ein Eingliederungsverwaltungsakt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II ist sofort

    Auszug aus LSG Bayern, 10.05.2013 - L 7 AS 251/13
    Zudem fehlt es an einem qualifizierten Rechtsschutzinteresse, um eine gegenwärtige Notlage des Bf zu vermeiden (vgl. BayLSG, Beschluss vom 20.12.2012, L 7 AS 862/12 B ER).
  • BSG, 16.02.2015 - B 14 AS 266/14 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 14 AS 265/14 B - v. 16.02.2015

    L 7 AS 251/13 (Sächsisches LSG).

    Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 10. Juli 2014 - L 7 AS 251/13 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.

  • SG Altenburg, 07.11.2013 - S 14 KR 3129/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Apotheker - Krankenkasse - Rechtsschutz gegen

    Die Klage ist jedoch sowohl in der Form der vorbeugenden Feststellungsklage (zum besonderen Rechtsschutzbedürfnis bei der vorbeugenden Feststellungsklage siehe das Urteil des BSG vom 16. Mai 2013, Az.: B 3 P 5/12 R und den Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts (Bayerisches LSG) vom 10. Mai 2013, Az.: L 7 AS 251/13 B ER; alle zitiert nach juris sowie Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, 10. Aufl. 2012, § 55 Rn 8c) wie auch in der Form der vorbeugenden Unterlassungsklage (zum besonderen Rechtsschutzbedürfnis bei der vorbeugenden Unterlassungsklage siehe das Urteil des BSG vom 15. November 1995, Az.: 6 RKa 17/95 und die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG Berlin-Brandenburg) vom 15. Mai 2013, Az.: L 7 KA 105/12 KL und L 7 KA 112/12 KL; alle zitiert nach juris sowie Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, 10. Aufl. 2012, § 54 Rn 42a) unzulässig, da beide Klagearten jeweils ein besonderes Rechtschutzbedürfnis verlangen.
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